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23.11.2011


  • §1 Name und Sitz
  • §2 Zweck des Vereins
  • §3 Erwerb der Mitgliedschaft
  • §4 Beendigung der Mitgliedschaft
  • §5 Mitgliedsbeiträge
  • §6 Rechte und Pflichten
  • §7-8 Geschäftsjahr/Organe
  • §9-10 Vorstand

    § 9

    Vorstand

    Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und 3 höchstens
    7 weiteren Beisitzern.

    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten, wobei eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.

    § 9.1

    Erweiterung Vorstand

    Der Vorstand wird um eine(n) stellvertretende(n) Schriftführer(in) und um eine(n) stellvertretende(n) Kassierer(in) ergänzt.

     

    § 10

    Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

    Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren, gerechnet von der Wahl, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

     

     

  • §11 Sitzungen und Beschlüsse
  • §12 Mitgliederversammlung
  • §13-14 Einberufung und außerordentliche Versammlung
  • §15 Beschlussfassung
  • §16 Auflösung des Vereins
  • Download der Satzung